Informationen zum Hygienekonzept sowie zu den Abstandsregelungen an der Kreismusikschule des Burgenlandkreises für Schüler*innen, Lehrkräfte und Besucher*innen

16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.03.2022 sowie 7. Corona-SchutzVO BLK

Der Gesundheitsschutz liegt uns sehr am Herzen und soll ermöglichen, dass wir in den kommenden Wochen und Monaten den Präsenzunterricht gesichert durchführen können. Helfen Sie also mit, die aufgestellten Regeln zu unserem gemeinsamen Wohl zu beachten!

  • Bei deutlichen Erkältungssymptomen (z.B. Husten, Fieber, Atemnot) ist ein Besuch des Unterrichts nicht möglich.
  • Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist auf dem Schulgelände und in den Gebäuden Pflicht! Die Pflicht besteht jedoch nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Weitere Ausnahmen regelt die Corona-Eindämmungsverordnung siehe §1, Absatz 2.
  • Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. Die Abstandsregelungen sind insbesondere durch räumliche Trennungen, durch Anordnung oder Freihaltung von Sitzplätzen oder durch das Anbringen von Abstandsmarkierungen sicherzustellen. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterricht nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig. Beim gemeinschaftlichen Gesang ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen zu beachten.
  • Das Betreten des Raumes durch die/den neue(n) Schüler*in ist erst dann möglich, nachdem die/der vorherige Schüler*in den Raum verlassen hat.
  • Anwesenheitslisten werden für Schüler*innen in den Klassen- und Lehrberichtsheften geführt.
  • Besucher*innen haben nur mit einem Termin Zutritt zum Schulgebäude. Entsprechende Besucherlisten werden geführt. Ein Aufenthalt von Eltern und auf den Fluren ist nicht gestattet.
  • Das Lüften zwischen den Unterrichtsstunden und im Unterricht ist zu beachten, dabei ist eine Stoß- bzw. Querlüftung zu empfehlen.
  • Die Länge einer Unterrichtseinheit darf höchstens je 45 min. betragen.
  • Das Händewaschen mit Flüssigseife und das Trocknen mit Einweghandtüchern vor dem Unterricht ist einzuhalten.
  • Eine Desinfektion von Instrumenten, Geräten und Gegenständen hat zu erfolgen, wenn mehrere Personen mit Berührungen beteiligt sind. Entsprechende Reinigungsmittel sind vorhanden und werden von den Lehrkräften zum Desinfizieren verwendet.
  • Von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit, wenn sie in der allgemeinbildenden Schule getestet wurden. Falls ein Schnelltest in der allgemeinbildenden Schule nicht möglich ist, muss zum Musikschulunterricht eine qualifizierte Selbstauskunft vorliegen. Für alle anderen Schüler*innen ist die 3G - Regel verbindlich!

Wir danken Ihnen für die Unterstützung und das Verständnis!


Ihre Schulleitung


(Dieses Hygienekonzept können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen.)

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