Sie sehen hier einen Auszug aus der Gebührensatzung der Musikschule, die Sie auch vollständig als pdf-Dateiherunterladen können.
Die Gebühren werden nach folgenden Tarifen erhoben:
Tarif 1 - gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, Schüler,
Auszubildende sowie Studierende an Hoch- und Fachschulen, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst.